Willkommen bei megaFitness

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen         LFJ Fit & Sun GmbH im Folgenden als Megafit bezeichnet

Der Vertrag ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Leistungsanspruch besteht nur für das bezeichnete Mitglied.

Vertragslaufzeit und Kündigungstermin sind im Vertrag geregelt, Vertragskündigung wird nur eingeschrieben oder per E-Mail anerkannt.

Megafit kann keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden übernehmen, soweit diese durch unsachgemäßen Gebrauch der Geräte verursacht wurden. Beschädigungen der Einrichtungsgegenstände durch den Kunden hat dieser zu ersetzen, dies auch wenn die Beschädigung nur fahrlässig erfolgt ist.

Der Aufenthalt im Fitnessbereich mit Straßenschuhen und/oder ohne Oberbekleidung ist untersagt. Bei Benutzung der Trainingsgeräte ist tunlichst ein Handtuch unterzulegen.

Jedes Mitglied hat Tätlichkeiten, Drohungen und sexuelle Belästigungen bei sonstigem Ausschluss vom Leistungsanspruch zu unterlassen. Leistungsausschluss oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen befreien nicht von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Das Mitbringen von Suchtmitteln jeder Art oder von verbotenen leistungssteigernden Substanzen ist untersagt.

Pro Mitglied steht auf die Dauer der jeweiligen Tagesanwesenheit ein Kästchen zur Verfügung.

Wenn Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen oder der Bankeinzug rückabgewickelt wird, fallen Hausbankkosten, Fremdbankkosten und Mahnkosten an. Zahlungen werden immer zuletzt auf das Kapital gewidmet.

Nach 3 Monaten Zahlungsrückstand wird der Jahresbeitrag fällig gestellt.

Dem Mitglied obliegt es eventuelle Adress- und Bankdatenänderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Für Bankzwecke ist eine Vorlaufzeit von einer Woche erforderlich.

Obwohl eine Vielzahl diverser Geräte für die Mitglieder zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Gerätes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Nur solche Geräte können benutzt werden, die gerade nicht von einem anderen Mitglied benutzt werden. Reservierungen einzelner Geräte durch Deponieren von Handtüchern oder anderen persönlichen Gegenständen sind ausdrücklich untersagt.

Es liegt in der Natur von Fitnessgeräten, dass der Kunde sich bei Benutzung derselben über Nutzen und Gefahr aus eigenem informieren muss. Zeitweise steht ein fachlich geschulter Berater individuell gegen Entgelt zur Verfügung. Kurze Allgemeinfragen werden kostenfrei als Service beantwortet.

Es ist eventuell Videoüberwachung installiert. Diesfalls gibt es einen bezughabenden Aushang im Rezeptionsbereich.

Mit dem Solarium-Abo ist das einmal tägliche Bräunen bis max. 20 Minuten auf den für das Abo vorgesehenen Sonnenbetten gestattet.

Eine Solarium Kabine darf gleichzeitig nur von einem Mitglied betreten werden. Besonnungen stellen für den Körper eine Belastung dar, weshalb die öffentlich ausgehängten Besonnungsempfehlungen unbedingt einzuhalten sind.

Die Benutzung des studioeigenen Parkplatzes ist auf die Dauer der Anwesenheit im Studiobereich kostenfrei. Eine darüberhinausgehende Benutzung stellt eine Besitzstörung dar, wogegen gerichtlich und/oder durch kostenpflichtiges Abschleppen vorgegangen wird.

Der Kunde hat den Garderobeschrank nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Das Unternehmen ist berechtigt, spätestens zu Betriebsschluss sämtliche noch verschlossene Garderobenkästchen zu öffnen und zu räumen. Für ein allfälliges Abhandenkommen des Inhaltes wird keine Haftung übernommen.

Einer Änderung der Preisgestaltung im Rahmen der allgemeinen Indexentwicklung stimmt das Mitglied zu.

Es wird Schriftlichkeit vereinbart.

Als Gerichtsstand wird Gänserndorf bestimmt